
Während das Finanzamt gegenüber dem Steuerschuldner zur Inanspruchnahme verpflichtet ist, steht die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners in seinem pflichtgemäßen Ermessen (§§ 191, 219 AO). Gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte (§§ 34, 35 AO) haften, soweit Ansprüche...
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Lohnsteuer wird geschuldet vom Arbeitnehmer; der Arbeitgeber haftet für Einbehaltung und Abführung (§ 42d EStG). Kapitalertragsteuer wird geschuldet vom Empfänger der Kapitalerträge (z.B. Aktionär); der Schuldner der Kapitalerträge (z.B. AG) haftet für Einbehaltung und Abführung (§ 44 V EStG). Steuerschuldner und Haftungsschuldner sind Ge...
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